Warum GoDigital?
Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.
Hier setzt das Förderprogramm “go-digital” an: Mit seinen drei Modulen “Digitalisierte Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” richtet sich “go-digital” gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Wir übernehmen Antragstellung
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm “go-digital” autorisierten Beratungsunternehmen werden in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlicht.
Fragen & Antworten
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial.
Wer wird gefördert?
Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die
- weniger als 100 Mitarbeiter,
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
Wie läuft die Förderung ab?
Wir und ein interessiertes Unternehmen stimmen sich über ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, einigen sie sich in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.
Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.
Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.
Wie oft kann gefördert werden?
Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Was fördert das Programm IT-Sicherheit?
Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Was fördert das Programm digitale Markterschliessung?
Gefördert werden folgende Inhalte:
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen
Was fördert das Programm digitalisierte Geschäftsprozesse?
Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen
Was fördert das Programm Beratertage?
Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
*Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.
Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen. Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.
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