Um einen Google-Eintrag löschen zu lassen, müssen Sie zunächst ein Formular ausfüllen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Google nicht jeden Eintrag löscht. Das geschieht nur, wenn es eine nachvollziehbare Begründung gibt. Jeder Fall wird individuell geprüft. Haben Sie mehrere Google-Einträge, die Sie löschen möchten, so müssen Sie für jeden einzelnen Eintrag ein entsprechendes Formular ausfüllen.

  • Rufen Sie das Formular „Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht“ auf. Lesen Sie sich das Formular gut durch.
  • Wählen Sie dann das entsprechende Land aus, tragen Sie den vollständigen Namen der Suchanfrage ein sowie Ihren vollständigen Namen.
  • Hinterlassen Sie eine E-Mail-Adresse für Rückfragen und geben Sie die URL des Eintrags an, den Sie löschen möchten. Sie können auch gleich mehrere URLs eingeben, allerdings müssen Sie dann auch für jede URL eine Begründung liefern.
  • Begründen Sie Ihren Antrag und fügen Sie ein Dokument bei, das Ihre Identität nachweist. Verwenden Sie dafür keine Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses, da diese verboten sind. Stattdessen genügt zum Beispiel eine Kopie einer Versichertenkarte oder ähnliches. Bereiche, die für die Identifizierung nicht benötigt werden, können Sie unkenntlich machen. Bestätigen Sie dann den Antrag, indem Sie das Kontrollkästchen aktivieren.
  • Unterschreiben Sie den Antrag und geben Sie das Datum an. Anschließend können Sie das Formular mit einem Klick auf „Senden“ an Google weiterleiten.
  • Google wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen. Ob Ihrem Google-Löschantrag stattgegeben wird und wie lange eine solche Rückmeldung dauert, kommt auf den Einzelfall an.
  • Hinweis: Die Treffer werden nicht mehr in der Google-Suche gelistet, Verlinkungen bleiben jedoch bestehen. Das Formular gilt des Weiteren nur innerhalb der Europäischen Union, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.