Digitale Weiterbildung für Hausverwalter:innen-WBThek® gemäß § 34c GewO
Egal, ob Sie nur 10 Minuten, 7,5 Stunden oder doch die vollen 20 Stunden Weiterbildungszeit brauchen: Mit dieser einzigartigen WBThek® erwerben bereits 3.017 (Stand 01.01.2023) Hausverwalter und Hausverwalterinnen ihre Weiterbildungszeiten gemäß §34c GewO i.V.m. §15b MaBV.
Stellen Sie sich Ihre Weiterbildung aus über 145 WebBasedTrainings (WBTs) individuell zusammen. Jedes WBT dauert zwischen 5 und 15 Minuten. Insgesamt stehen Ihnen somit 40 Stunden Weiterbildungsinhalte zur Verfügung.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren für Wohnimmobilienverwalter:innen bzw. Hausverwalter:innen – inklusive minutengenauem Fortbildungsnachweis zur Vorlage bei Ihrer Aufsichtsbehörde.
Hier sehen Sie die Weiterbildungsthemen: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/media/welche_wbts_sind_fuer_ihre_34c_verwalter-weiterbildung_online.pdf
Ihre VorteileAls Wohnimmobilienverwalter:in / Hausverwalter:in / Immobilienverwalter:in können Sie Ihre 20 Stunden Weiterbildungspflicht ganz einfach und professionell erfüllen: Mit der WBThek – unserem Online-Fortbildungsangebot.
Weiterbildung, wenn Sie Zeit haben. Wählen Sie aus über 145 produktneutralen Web Based Trainings mit einem Gesamtangebot von 41 Zeitstunden die für Sie spannenden und praxisrelevanten Inhalte aus. Ganz ohne Reisekosten – von Ihrem Büro oder von zu Hause aus.
Die Web Based Trainings sind jeweils zwischen nur 5-15 Minuten lang und sehr praxisorientiert aufgebaut. Auf Basis einer Ausgangssituation werden die Themen mit interaktiven Sequenzen vermittelt.
Die Inhalte der Web Based Trainings orientieren sich an den Anforderungen der Anlage 1 MaBV und sind gemäß § 15b MaBV für die Weiterbildung anerkannt.
Für alle Inhalte, die Sie in der WBThek erfolgreich besucht haben, erhalten Sie jeweils eine minutengenaue Zeitgutschrift auf Ihre 20-Stunden-Anforderung.
Optimiert auch für mobile Endgeräte. In Ihrem Dashboard können Sie sofort erkennen, wie viele Stunden Sie schon gesammelt haben.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns jeweils am Anfang des Folgejahres Ihren jährlichen Weiterbildungsnachweis über Ihre erworbenen Weiterbildungszeiten zur Vorlage bei Ihrer Aufsichtsbehörde.
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